Selina Schulz als Mitarbeitendenpresbyterin nachgewählt.

Selina Schulz als Mitarbeitendenpresbyterin nachgewählt.

Selina Schulz als Mitarbeitendenpresbyterin nachgewählt.

# Neuigkeiten aus Emmaus

Selina Schulz als Mitarbeitendenpresbyterin nachgewählt.

Das Presbyterium hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 eine der vakanten Stellen im Presbyterium wiederbesetzt und Frau Selina Schulz gem. § 28 Presbyteriums-wahlgesetz (Ergänzung des Presbyteriums durch Berufung) als Mitarbeiterpresbyterin nachberufen. 

Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand - Anschrift: Haus der Kirche, Hohe Straße 16, 40213 Düsseldorf - schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.

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